HELFEN IST UNSER HANDWERK -
Hilfsmittel sind unsere Leidenschaft.





AGB für den stationären Handel

§ 1 Geltungsbereich und Abgrenzung zur Versorgung gesetzlich Versicherter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Sanitätshauses Schindler GmbH (nachfolgend „Sanitätshaus“) und Kunden im stationären Handel (Ladengeschäft) über den Erwerb von Waren und Hilfsmitteln im Wege des Freiverkaufs geschlossen werden. Die vorliegenden Bedingungen betreffen daher ausschließlich Geschäfte mit Selbstzahlern und privat krankenversicherten Kunden sowie Beihilfeberechtigten im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen.

(2) Sie finden keine Anwendung auf die Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln nach den sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 33, 127 SGB V; diese erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rahmen- und Versorgungsverträge mit den Kostenträgern sowie der dort geregelten Bedingungen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Sanitätshaus ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die im Ladengeschäft ausgestellten Waren und Hilfsmittel stellen unverbindliche Angebote dar und dienen der Präsentation des Sortiments.

(2) Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots des Kunden durch das Sanitätshaus zustande, in der Regel durch Übergabe der Ware und Zahlung des Kaufpreises an der Kasse.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Ladengeschäft ausgezeichneten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Kaufpreis ist sofort fällig und grundsätzlich bei Übergabe der Ware im Ladengeschäft in bar, per EC-/Kreditkarte oder anderen angebotenen Zahlungsmitteln zu zahlen.

(4) Bestehende Erstattungsansprüche des Kunden gegenüber seiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle berühren die Fälligkeit des Kaufpreises gegenüber dem Sanitätshaus nicht; die Geltendmachung etwaiger Kostenerstattungen obliegt allein dem Kunden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Sanitätshauses.

§ 5 Gewährleistung

(1) Für etwaige Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB.

(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Ware im Ladengeschäft anzuzeigen; die Versäumung der Anzeige berührt jedoch die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers (Kunden) nicht.

§ 6 Haftung

(1) Das Sanitätshaus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorgaben wie dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 7 Medizinprodukte und Gebrauchsanweisungen

(1) Soweit es sich bei den angebotenen Waren um Medizinprodukte handelt, erfolgt die Abgabe nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; der Kunde ist verpflichtet, die mitgelieferten Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

(2) Etwaige Einweisungen in den Gebrauch von Hilfsmitteln erfolgen nach fachlicher Notwendigkeit; sie entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise.

§ 8

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss der zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften am Wohnsitz des Kunden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.





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Hellersdorfer Promenade 2
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