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Pflegehilfsmittelzur Erleichterung der häuslichen Pflege

Ein/e pflegebedürftige/r Versicherte/r erhält von der Pflegeversicherung zur Unterstützung der häuslichen Pflege zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat kostenfrei und ohne Rezept. Voraussetzung ist, dass er/sie

  • in einen der anerkannten Pflegegrade 1-5 eingestuft ist,
  • Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und
  • von Angehörigen (oder Freunden/Bekannten) gepflegt wird.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Medizinische Gesichtsmasken, Desinfektionsmittel oder Schutzservietten zum Einmalgebrauch.

Sie können bei uns Ihre Pflegehilfsmittel beziehen. Notwendig ist lediglich ein Antrag auf Kostenübernahme, den Sie bei uns im Hause erhalten oder hier downloaden können und den Sie aufgefüllt an uns senden oder uns vorbeibringen können. Dann beantragen wir die Leistung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse für Sie.

Wer hat gesetzlichen Anspruch auf monatliche kostenlose Pflegehilfsmittel?

Laut Pflegestärkungsgesetz besteht dieser Anspruch für alle Pflegebedürftigen mit einem der genehmigten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die sich in häuslicher Pflege befinden.

Was muss ich tun, um Pflegehilfsmittel zu bekommen?

Sie können sich den Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel einfach hier herunterladen und ganz bequem zu Hause Ihre Daten eintragen. Das ausgefüllte Formular schicken Sie uns dann entweder per E-Mail oder per Post zu. Sollten wir noch Rückfragen an Sie haben, z.B. zur Auswahl der Pflegemittel, melden sich unsere MitarbeiterInnen telefonisch bei Ihnen.

Sie können aber auch gerne bei uns im Sanitätshaus vorbeikommen und das Formular mit uns zusammen ausfüllen.

Ist alles geklärt, reichen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und kümmern uns um dessen Genehmigung.

Wie lange dauert es, bis ich mein erstes Pflegehilfsmittel-Bestellung erhalte?

Das hängt von Ihrer Pflegekasse ab und kann bis zu 6 Wochen dauern.

Sobald uns die Genehmigung vorliegt, benachrichtigen wir Sie umgehend – und liefern Ihre bestellten Pflegehilfsmittel.

Wie lange gilt der Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Die Kostenübernahme der Pflegekasse gilt meist für unbestimmte Zeit (solange sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet).

Bei befristeten Kostenübernahmen muss bei der Pflegekasse ein neuer Antrag gestellt werden. Gerne kümmern wir uns für Sie um die Verlängerung.

Ich bin privat versichert – stehen mir trotzdem Pflegehilfsmittel zu?

Selbstverständlich können Sie die Pflegehilfsmittel auch als Privatversicherter von uns bekommen. Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Kann ich meine monatliche Pflegehilfsmittel-Bestellung auch verändern?

Sie können Ihre bestellten Pflegehilfsmittel flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Melden Sie sich dazu gerne bei uns.

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel über einen anderen Anbieter - was muss ich tun, um von Ihnen beliefert zu werden?

Sie müssen bei Ihrem alten Lieferanten die Lieferung kündigen, am besten schriftlich. Dann können Sie Ihre Pflegehilfsmittel bei uns bestellen.

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